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| "Individuelle Ballonfahrten Josef Herbeck" ist ein vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde bewilligtes Unternehmen zur Durchführung gewerbsmäßiger Ballonfahrten. Wir geben Ihnen hiermit unsere Geschäfts- und Beförderungsbedingungen bekannt: Die Beförderungen im Luftfahrtunternehmen "Individuelle Ballonfahrten
Josef Herbeck" unterliegen den Bedingungen des Warschauer Abkommens
zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts. Der Ballongutschein ist ab dem Ausstellungsdatum 18 Monate gültig und nur in bestimmten Ausnahmen mit Zustimmung von "Josef Herbeck Individuelle Ballonfahrten" übertragbar. Geschäftsbedingungen 1.) Gegenstand des Beförderungsvertrages ist, wenn nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart, eine Ballonfahrt im Erlauftal von ca. einer
Stunde Fahrtdauer. Bei Außenstarts * (ab 4 Personen) werden die
Kosten für Anfahrt und eventuell erforderliche Startgenehmigungen
gesondert in Rechnung 2.) Teilnehmen kann jeder, der die geistigen und körperlichen Voraussetzungen erfüllt. Herz-/Kreislauf- und Lungenkranke oder Personen mit sonstigen Beeinträchtigungen sollten Ihren Arzt befragen, ob Einwände bestehen. Schwangere sind von der Beförderung im eigenen Interesse ausgeschlossen. Für die Mitnahme von Kindern ist eine Mindestgröße von 1,30 m Voraussetzung. Die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch Unterschrift auf dem Fahrschein. 3.) Vertragspartner sind zunächst der Auftraggebende, nach erster Kontaktaufnahme der Fahrgast (sofern die Personen nicht identisch sind), und das befördernde Luftfahrtunternehmen. Die Leistungen von „Individuelle Ballonfahrten Josef Herbeck“ teilen sich in eine Dienstleistung und eine Ballonfahrt. Die Dienstleistung besteht im wesentlichen aus der Einbuchung in unser System und der fortlaufenden Betreuung des Kunden. Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Kunde den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon. 4.) Mit der Annahme des Fahrscheines (Ticket) durch den Passagier und der Teilnahme an der Ballonfahrt, wird zwischen dem Passagier und dem Luftfahrtunternehmen ein Beförderungsvertrag abgeschlossen und der Passagier akzeptiert die allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Die im gewerblichen Luftverkehr geltende Haftungsverordnung des Warschauer Abkommens in der Fassung des Haager Protokolls, jedoch mit den in Österreich für gewerbliche Personenbeförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstsummen gilt auch für Ballonfahrten als vereinbart. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach Luftverkehrsgesetz für Gegenstände, die am Körper getragen werden, tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um den Schaden zu vermeiden oder, dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie privates Handgepäck wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich, d.h. spätestens nach 2 Tagen in der Geschäftsstelle von „Individuelle Ballonfahrten Josef Herbeck“ anzuzeigen und geltend zu machen. 5.) Der Fahrschein erhält Gültigkeit, wenn der komplette Fahrpreis entrichtet ist. 6.) Vom Zeitpunkt der Buchung ist der Fahrschein 18 Monate gültig. Unter Berücksichtigung von Terminwünschen schlägt das Luftfahrtunternehmen dem Fahrgast Fahrtermine vor. 7.) Gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- kann der Beförderungsvertrag innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum storniert werden, danach werden 50% des Fahrpreises als Gebühr verrechnet. Der Fahrpreis wird dann abzüglich der Stornierungsgebühr erstattet. Tickets deren Nummer mit einem Buchstaben beginnen können nicht in bar abgegolten werden! 8.) Fahrscheine sind übertragbar, bedürfen aber der schriftlichen Anzeige und einer Bestätigung von "Josef Herbeck Individuelle Ballonfahrten". Für das pünktliche Erscheinen am verabredeten Treffpunkt ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen erlischt der Anspruch auf die Ballonfahrt. Der Fahrtermin muß mindestens 24 Stunden vor Treffzeitpunkt vom Fahrgast abgesagt werden. 9.) Sollten operative oder Sicherheitsgründe, die nicht in der Verantwortung des durchführenden Ballonführers liegen, eine kürzere Fahrzeit als eine Stunde bedingen, so gilt der Beförderungsvertrag als erfüllt. 10.) Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt. 11.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Scheibbs. 12.) Beachten Sie die Anweisungen aus dem Begleitschreiben zu Ihrem Gutschein,
welche Teil der Geschäftsbedingungen sind. |